Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte

WER WIR SIND

Aus einer kleinen Motorrad-Reparaturwerkstatt formte Detlev Louis im Laufe der Jahrzehnte Europas größtes Unternehmen für Motorradbekleidung und -zubehör. Sein fester Glaube an das große Potenzial des Motorrads ließ ihn stets daran festhalten. Auch dann, wenn andere Wege für viele vielleicht lohnender oder einfacher erschienen. Diese Weitsicht, sein Ideenreichtum, aber auch sein maßvolles, verantwortungsbewusstes Handeln und seine hanseatische Zuverlässigkeit sind nur einige der Säulen seines Erfolgs.

Seit 85 Jahren existiert nun unser Unternehmen. Es steckt also viel Tradition in der Detlev Louis Motorrad-Vertriebsgesellschaft mbH. Doch damit aus der kleinen Hamburger Motorradwerkstatt ein internationales Handelshaus und Europas Marktführer werden konnte, brauchte und braucht es mehr als Tradition.

UNSERE VERPFLICHTUNG

Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung bewusst und die Achtung der Menschenrechte ist uns ein zentrales Anliegen. Unser Handeln geht einher mit international anerkannten Standards, dazu gehören u.a. UN Global Compact und die ILO Prinzipien (International Labor Organisation).

Soziale Verantwortung und verantwortungsbewusste Beschaffung gemäß unseres Louis-Verhaltenskodex sowie unseres Lieferanten-Verhaltenskodex sind wesentliche Bestandteile unserer täglichen Arbeit. Die Prinzipien dieser Grundsatzerklärung finden sich darin wieder. Dies ermöglicht uns nachhaltiges, zuverlässiges und langfristiges Wachstum zu generieren und sowohl national als auch international Arbeitsplätze zu sichern. Es ist unser Leitprinzip, dass wir in allen Regionen und Ländern, in denen wir tätig sind, stets die geltenden gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Wir nehmen unsere Sorgfaltspflicht als einen wichtigen Bestandteil unserer Geschäftsprozesse wahr.

Des Weiteren haben wir mit unserer Muttergesellschaft Berkshire Hathaway Inc. einen Gesellschafter, der ebenfalls für unsere Werte steht.

GELTUNGSBEREICH

Diese Grundsatzerklärung gilt für unsere Mitarbeitenden in allen Ländern und Tochtergesellschaften. Mit diesen Standards verpflichten wir alle Mitarbeitenden, sich gegenüber Kolleginnen und Kollegen sowie Partnern angemessen und rechtmäßig zu verhalten. Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte an ihre Geschäftspartner weitergeben, ethisch einwandfrei agieren und mit Integrität handeln.

MENSCHENRECHTE IM FOKUS

Folgende Themen sind uns aufgrund unserer Risikoanalyse besonders wichtig:

a. Kinderarbeit

Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden von uns nicht toleriert. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung darf nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, liegen. Die nationalen Gesetze, Regularien und Verordnungen zum Schutz von Kindern und jugendlichen Beschäftigten werden zwingend eingehalten.

b. Zwangsarbeit

Wir lehnen jede Form von Zwangsarbeit ab. Zwangsarbeit oder Arbeitsverhältnisse, die unter nicht freiwilligen Umständen eingegangen werden (Schuldknechtschaft, Zwangsarbeit, Pflichtarbeit, Leibeigenschaft, Sklavenarbeit, Sklaverei ähnliche Zustände), sind verboten. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmenden muss im gesetzlichen Rahmen jederzeit möglich sein und darf nicht durch das willkürliche Einbehalten von Kautionen, Ausweispapieren o.ä. behindert werden. Keine Beschäftigten dürfen direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden. Mitarbeitende sind nur zu beschäftigen, wenn sie sich freiwillig für die Beschäftigung zur Verfügung stellen.

c. Vielfalt und Inklusion

Jede Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung ist untersagt. Für alle Beschäftigten werden die gleichen Regeln angewendet – unabhängig von ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Alter, politische Einstellung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation, der Kaste, der Nationalität oder anderer persönlicher Merkmale. Unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten darf nur auf der Grundlage von klar kommunizierten arbeits- und leistungsbezogenen Kriterien toleriert werden, die im Einklang mit den Gesetzen/Verordnungen/Normen stehen.

d. Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

Die Beschäftigten sind vor jeder unterschiedlichen Behandlung, die mit ihrer Beschäftigung in Zusammenhang steht und die sich gegen die Vereinigungsfreiheit richtet, zu schützen. Ihr Recht, Vereinigungen und Organisationen nach eigener Wahl zum Zweck der Förderung und dem Schutz der Beschäftigten zu gründen, diesen bei- oder auszutreten sowie für diese tätig zu sein, ist zu respektieren. Die Ausübung der Beschäftigung darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Wo diese Freiheiten gesetzlich eingeschränkt sind, sollte den Beschäftigten die Wahrnehmung dieser Rechte im Rahmen des Unternehmens äquivalent ermöglicht werden.

e. Arbeitsbedingungen

Löhne und etwaige weitere Leistungen, insbesondere Sozialversicherungsleistungen, müssen mindestens den national festgesetzten und industrieüblichen Standards entsprechen und geeignet sein, die Grundbedürfnisse der Beschäftigten abzudecken. Illegale und unberechtigte Lohnabzüge, egal in welcher Form, sind verboten. Die Beschäftigten sind in verständlicher Form über die Zusammensetzung ihrer Vergütung zu informieren. Eine normale Arbeitswoche muss mindestens in Übereinstimmung mit den lokalen Arbeitsgesetzen definiert sein. In jedem Fall sollte sich die reguläre Wochenarbeitszeit auf nicht mehr als 48 Stunden belaufen; wöchentliche Überstunden sollten nicht mehr als zwölf Stunden betragen und müssen mindestens mit den gesetzlichen Zuschlägen entlohnt werden. Überstunden müssen auf freiwilliger Basis geleistet werden, können aber im Rahmen von ausgehandelten Tarifverträgen angeordnet werden. Beschäftigten muss mindestens ein arbeitsfreier Tag (24 Stunden) in der Woche garantiert werden. Die Bedingungen am Arbeitsplatz und das Produktionsgebäude müssen in einem Zustand sein, von dem keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben des Beschäftigten ausgeht. Die nationalen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit bei der Arbeit müssen eingehalten werden. Industriespezifische Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten müssen vermieden oder minimiert werden. Arbeitnehmer müssen regelmäßig entsprechende Schulungen erhalten. Es sind saubere Toiletten sowie der Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge bereitzustellen. Sofern zudem Schlafräume gestellt werden, müssen diese sauber und sicher sein.

f. Datenschutz

Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Diese werden nur in dem Umfang genutzt und verarbeitet, wie Gesetze und Verordnungen und interne Richtlinien es erlauben. Dies gewährleistet einen einheitlichen Datenschutz und Datensicherheitsstandard und schafft die notwendigen Rahmenbedingungen. Unsere Informationssicherheitsleitlinie bildet die Basis für den verantwortungsvollen, rechtskonformen, ethisch korrekten Umgang mit allen Daten und Informationen und legt dazu Ziele, Grundsatze, Organisationsstrukturen und Maßnahmen fest.

g. Umwelt

Wir streben weltweit eine vorbildliche Umwelt- und Energiebilanz an und bekennen uns, bei allen unseren Aktivitäten, zu einem umweltgerechten Handeln.  Wir beabsichtigen, durch Kreislaufwirtschaft bzw. durch den Einsatz von Recyclaten den Ressourcenverbrauch in der Wertschöpfungskette unserer Produkte zu senken. Damit verfolgen wir einen schonenden Umgang mit Ressourcen sowie eine effiziente und sparsame Rohstoffentnahme, um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden bzw. kontinuierlich zu minimieren. Lieferanten und Produzenten werden aufgefordert, die gesetzlichen Anforderungen zum Umweltschutz mindestens zu erfüllen.

RECHTSMITTEL- UND BESCHWERDEMECHANISMUS

Wird festgestellt, dass ein Risiko besteht, dass unsere Geschäftsaktivitäten negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt verursachen oder mitverursachen, handeln wir umgehend. Unsere Mitarbeitenden müssen bekannte und vermutete Verstöße gegen Menschenrechte, Umweltschutz, Ethik und Compliance über die Ihnen bekannten Kanäle melden. Unsere Mitarbeitenden und Partner können unsere Compliance-Abteilung, eine externe Organisation (Navex Global) kontaktieren oder Verstöße über die Webseite unserer Muttergesellschaft (www.brk-hotline.com) melden.

FOLGEN VON VERSTÖSSEN

Bei Meldungen über Verstöße ergreifen wir angemessene Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Klärung.  Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen hängen davon ab, wie und unter welchen Umständen eine Person gegen diese Grundsatzerklärung verstoßen hat. Wird ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften nachgewiesen, behalten wir uns das Recht vor, die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Erfordert eine Situation die Geheimhaltung einer Identität, wird die Anonymität im größtmöglichen Umfang gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen des Unternehmens geschützt.

SCHULUNG/SENSIBILISIERUNG

Die Grundsätze dieser Unternehmenserklärung sind in unserem Verhalten verankert und werden regelmäßig mit neuen und bestehenden Mitarbeitenden thematisiert. Wir stehen in besonders engem Austausch mit unseren Mitarbeitenden, deren Tätigkeiten im Fokus der hier genannten Risiken stehen.

MONITORING

Gemäß unserer Berichterstattungsverpflichtungen und im Rahmen unserer Kultur der kontinuierlichen Verbesserung evaluieren und überprüfen wir regelmäßig die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung in unseren Geschäftsaktivitäten.

Hamburg, Stand 12/2023, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

Bei Fragen zur Grundsatzerklärung steht unser Compliance-Team unter compliance@louis.de gerne zur Verfügung.

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